(1)Absatz einsDer Laichfischfang auf Fische, die den Vorschriften über Schonzeiten und Mindestmaße gemäß § 14 unterliegen, ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist der Laichfischfang auf Bachforellen und Äschen. Im Rahmen des Laichfischfanges finden auf die zwei genannten Fischarten Schonzeiten und Mindestmaße gemäß § 14 keine Anwendung.Der Laichfischfang auf Fische, die den Vorschriften über Schonzeiten und Mindestmaße gemäß Paragraph 14, unterliegen, ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist der Laichfischfang auf Bachforellen und Äschen. Im Rahmen des Laichfischfanges finden auf die zwei genannten Fischarten Schonzeiten und Mindestmaße gemäß Paragraph 14, keine Anwendung.