von denen wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise, wegen der darin stattfindenden Darbietungen oder Schaustellungen oder wegen ihres vorwiegenden Besucherkreises Gefahren für die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen ausgehen. Dies gilt besonders auch dann, wenn Gewalt verherrlicht, die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses befürwortet oder pornografische Handlungen dargestellt oder vermittelt werden;