Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Index
50 Gesundheitswesen
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Gegenstand
(1)Absatz einsDie Vertragsparteien kommen überein, beginnend mit 1. Jänner 2013 eine integrative partnerschaftliche Zielsteuerung-Gesundheit für die Struktur und Organisation der österreichischen Gesundheitsversorgung unter Einbeziehung der Sozialversicherung als gleichberechtigter Partner einzurichten und gemeinsam weiterzuentwickeln.
(2)Absatz 2Die Konkretisierung dieser Zielsteuerung-Gesundheit erfolgt auf Grundlage vergleichbarer wirkungsorientierter qualitativ und quantitativ festzulegender
Versorgungsprozesse und -strukturen
Ergebnis- und Qualitätsparameter.
Darauf aufbauend ist als integraler Bestandteil eine
zu etablieren.
Im RIS seit
17.12.2015
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2019
Gesetzesnummer
20000396
Dokumentnummer
LVB40005619