Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 15/1980
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.06.1980
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GBed.-NBV.
Index
11 Dienst- und Personalvertretungsrecht der Gemeindebediensteten
Text
§ 12
SchmutzzulageParagraph 12,, Schmutzzulage
Der Gemeindebedienstete, der Dienste verrichtet, die mit einer besonderen Verschmutzung verbunden sind, hat Anspruch auf eine Schmutzzulage. Bei der Bemessung der Schmutzzulage ist auf das Ausmaß der Verschmutzung Bedacht zu nehmen.
Im RIS seit
14.12.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2015
Gesetzesnummer
20000297
Dokumentnummer
LVB40004108