der Schutz von Siedlungsgebieten, von öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, von Erholungsgebieten, von Hauptverkehrswegen, soweit dies unter Berücksichtigung ihrer Schutzinteressen möglich ist, und von ökologisch besonders wertvollen oder empfindlichen Gebieten durch die Wahrung angemessener Sicherheitsabstände zwischen Seveso-Betrieben und den betreffenden Gebäuden, Gebieten oder Verkehrswegen; bei ökologisch besonders wertvollen oder empfindlichen Gebieten können statt dessen andere im Hinblick auf die Schutzinteressen gleichwertige Maßnahmen getroffen werden,