Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Stiftungs- und Fondsgesetz 2008, Tiroler
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.06.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
4700 Fonds, Stiftung
Text
2. Abschnitt
Stiftungen
1. Unterabschnitt
Errichtung einer Stiftung unter Lebenden
§ 3Paragraph 3,
Voraussetzungen für die Errichtung
Für die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden sind erforderlich:
die Vorlage einer Stiftungserklärung unter Anschluss einer Stiftungssatzung und eines Vorschlages für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane an die Landesregierung und
die Bewilligung durch die Landesregierung.
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2017
Gesetzesnummer
10000056
Dokumentnummer
LTI40023885