Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Nationalparkgesetz Hohe Tauern, Tiroler
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 103/1991
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
5505 Nationalpark
Text
§ 7Paragraph 7
Bewilligungspflichtige Vorhaben in der Außenzone
(1)Absatz eins,In der Außenzone bedürfen folgende Vorhaben einer Bewilligung, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist:In der Außenzone bedürfen folgende Vorhaben einer Bewilligung, soweit im Absatz 2, nichts anderes bestimmt ist:
der Neubau von Gebäuden sowie der Zu- und Umbau von Gebäuden, sofern dadurch ihr äußeres Erscheinungsbild erheblich verändert wird oder die Ziele nach § 2 Abs. 1 berührt werden; davon ausgenommen sind Almgebäude;der Neubau von Gebäuden sowie der Zu- und Umbau von Gebäuden, sofern dadurch ihr äußeres Erscheinungsbild erheblich verändert wird oder die Ziele nach Paragraph 2, Absatz eins, berührt werden; davon ausgenommen sind Almgebäude;
die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von baulichen Anlagen, soweit sie nicht unter lit. a fallen;die Errichtung, Aufstellung oder Anbringung von baulichen Anlagen, soweit sie nicht unter Litera a, fallen;
der Neubau, der Ausbau und die Verlegung von Straßen und Wegen;
Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke; davon ausgenommen sind Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen zur Instandhaltung bestehender Straßen und Wege und die Räumung von Geschieben in Bächen und Runsen im wildbachtechnisch erforderlichen Ausmaß;
der Abbau von Mineralien und Versteinerungen;
die Vornahme von Neuaufforstungen;
jede erhebliche Lärmentwicklung;
das Kampieren außerhalb von Campingplätzen.
(2)Absatz 2,Maßnahmen der üblichen, auf die naturräumlichen Gegebenheiten abgestimmten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bedürfen keiner Bewilligung nach Abs. 1.Maßnahmen der üblichen, auf die naturräumlichen Gegebenheiten abgestimmten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung bedürfen keiner Bewilligung nach Absatz eins,
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2017
Gesetzesnummer
10000127
Dokumentnummer
LTI12003416
Alte Dokumentnummer
N3199110327L