Landesrecht konsolidiert Steiermark: BHWZ - Bereitschaftsdienst der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger und St. Petrus Apotheke in der Marktgemeinde Birkfeld § 2, Fassung vom 23.07.2024

BHWZ - Bereitschaftsdienst der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger und St. Petrus Apotheke in der Marktgemeinde Birkfeld § 2

Kurztitel

BHWZ - Bereitschaftsdienst der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger und St. Petrus Apotheke in der Marktgemeinde Birkfeld

Kundmachungsorgan

GZ S. 526/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

30.12.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

9460 Apotheken

Text

Paragraph 2,

Kennzeichnung

Bei den oben angeführten öffentlichen Apotheken ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke sowie deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Eingangs und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen. Gleichermaßen hat ein Hinweis auf die Rufnummer „141“ des Österreichischen Roten Kreuzes zu erfolgen, um die Verfügbarkeit der Hausapotheken abrufen zu können.

Im RIS seit

23.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2018

Gesetzesnummer

20001416

Dokumentnummer

LST40022214