Landesrecht konsolidiert Steiermark: BHWZ - Bereitschaftsdienst der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger und St. Petrus Apotheke in der Marktgemeinde Birkfeld § 1, Fassung vom 23.07.2024

BHWZ - Bereitschaftsdienst der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger und St. Petrus Apotheke in der Marktgemeinde Birkfeld § 1

Kurztitel

BHWZ - Bereitschaftsdienst der Andreas Apotheke in der Marktgemeinde Anger und St. Petrus Apotheke in der Marktgemeinde Birkfeld

Kundmachungsorgan

GZ S. 526/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

30.12.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

9460 Apotheken

Text

Paragraph eins,

Bereitschaftsdienst

  1. Absatz einsDer Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken
    1. −−
      „Andreas Apotheke“ in der Marktgemeinde Anger, (Mag. pharm. Martin Ribul, 8184 Anger, Pettauer Straße 2)
    2. −−
      „St. Petrus Apotheke“ in der Marktgemeinde Birkfeld, (Mag. pharm. Eva Wildt, 8190 Birkfeld, Berggasse 2)
    wird wie folgt festgesetzt:

Apotheke

1. Woche

2. Woche

3. Woche

4. Woche

 

„Andreas

Apotheke“

X

 

 

 

siehe Hinweis

 

X

 

 

„St. Petrus

Apotheke“

 

 

X

 

siehe Hinweis

 

 

 

X

Hinweis: Der Bereitschaftsdienst in der zweiten und vierten Woche wird durch die Apotheken in der Stadtgemeinde Weiz abgedeckt.

  1. Absatz 2Der Bereitschaftsdienst folgt in einem wiederkehrenden vierwöchigen Zyklus, wobei die Dienstbereitschaft jeweils am Samstag um 8.00 Uhr beginnt und am Samstag der darauffolgenden Woche um 8.00 Uhr endet.

Im RIS seit

23.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2018

Gesetzesnummer

20001416

Dokumentnummer

LST40022213