Großbekämpfungen von Pflanzenschädlingen, z. B. vom Flugzeug aus oder unter massiertem Einsatz zahlreicher Motorgeräte, dürfen nur nach Verständigung der Eigentümer von Bienenstöcken, die im Behandlungsgebiet und innerhalb eines Umkreises von 3 km um dieses stehen, durchgeführt werden, damit entsprechende Vorkehrungen zum Schutze der Bienen getroffen werden können. Die Verständigung der Imker hat bei Großbekämpfungsaktionen mindestens vier Tage vorher zu erfolgen.