(5)Absatz 5,Sind die Flugöffnungen von den in Abs. 1 genannten Örtlichkeiten abgewendet, können Hausbienenstände auch in beliebig geringerer Entfernung und ohne ein Scheidemittel aufgestellt werden.Sind die Flugöffnungen von den in Absatz eins, genannten Örtlichkeiten abgewendet, können Hausbienenstände auch in beliebig geringerer Entfernung und ohne ein Scheidemittel aufgestellt werden.