(4)Absatz 4Die Bestimmungen des Abs. 3 gelten nicht in Waldtrachtgebieten während der direkten Waldtracht, in Buchweizen-, Raps-, Rübsen- und Obsttrachtgebieten während der Blüte.Die Bestimmungen des Absatz 3, gelten nicht in Waldtrachtgebieten während der direkten Waldtracht, in Buchweizen-, Raps-, Rübsen- und Obsttrachtgebieten während der Blüte.