Landesrecht konsolidiert Steiermark: BHWZ - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in St. Margarethen, Pischelsdorf, St. Ruprecht an der Raab ua. § 2, tagesaktuelle Fassung

BHWZ - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in St. Margarethen, Pischelsdorf, St. Ruprecht an der Raab ua. § 2

Kurztitel

BHWZ - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken in St. Margarethen, Pischelsdorf, St. Ruprecht an der Raab ua.

Kundmachungsorgan

GZ S. 207/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

9460 Apotheken

Text

Paragraph 2,

Kennzeichnung

Bei den oben angeführten öffentlichen Apotheken ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke sowohl im politischen Bezirk Weiz als auch im politischen Bezirk Graz-Umgebung und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Eingangs und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

Im RIS seit

12.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2015

Gesetzesnummer

20000408

Dokumentnummer

LST40006674