(2)Absatz 2Die Konkretisierung dieser Zielsteuerung-Gesundheit erfolgt auf Grundlage vergleichbarer wirkungsorientierter qualitativ und quantitativ festzulegender
Versorgungsprozesse und -strukturen
Ergebnis- und Qualitätsparameter.
Darauf aufbauend ist als integraler Bestandteil die
fortzuführen und weiterzuentwickeln.