Verkaufsstellen für Süßwaren, Erfrischungen und sonstige genussfertige Lebensmittel sowie für Waren, die einen Bezug zur Veranstaltung oder zum Veranstaltungsort haben, in Theatern, Museen, musealen Ausstellungen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen und auf Sportplätzen während der für die Bedienung der Besucher erforderlichen Zeit;