der Besitz, Transport, Handel oder Austausch sowie das Angebot zum Verkauf von Tieren, die aus der Natur entnommen wurden. Dieses Verbot bezieht sich auch auf jedes aus dem Tier gewonnene Produkt und jede andere Ware, die auf Grund eines Begleitdokuments, der Verpackung, eines Zeichens, eines Etiketts oder eines anderen Sachverhalts als Teil oder Derivat des Tiers identifiziert werden kann.