(3)Absatz 3Die nach Abs 2 für jede Partei ermittelten Mandate werden den Wahlwerbern in der im Wahlvorschlag der Partei aufscheinenden Reihenfolge zugewiesen. Die im Wahlvorschlag aufscheinenden Wahlwerber, denen kein Mandat zugewiesen worden ist, gelten in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Ersatzmitglieder.Die nach Absatz 2, für jede Partei ermittelten Mandate werden den Wahlwerbern in der im Wahlvorschlag der Partei aufscheinenden Reihenfolge zugewiesen. Die im Wahlvorschlag aufscheinenden Wahlwerber, denen kein Mandat zugewiesen worden ist, gelten in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Ersatzmitglieder.