(4)Absatz 4Die Wettscheine müssen den Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Bewilligung gemäß § 3 sowie die Bewilligungsdaten, Tag und Zeit des Wettabschlusses, die Wettscheinnummer, den Wettgegenstand, den Einsatz und den möglichen Gewinn (Wettquote) und bei eingerichtetem Wettkonto auch den persönlichen Code sowie einen Hinweis auf die Wettbedingungen enthalten.Die Wettscheine müssen den Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Bewilligung gemäß Paragraph 3, sowie die Bewilligungsdaten, Tag und Zeit des Wettabschlusses, die Wettscheinnummer, den Wettgegenstand, den Einsatz und den möglichen Gewinn (Wettquote) und bei eingerichtetem Wettkonto auch den persönlichen Code sowie einen Hinweis auf die Wettbedingungen enthalten.