Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Oö. Wettgesetz § 4, Fassung vom 19.10.2019

Oö. Wettgesetz § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Oö. Wettgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 72/2015

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.07.2015

Außerkrafttretensdatum

24.10.2019

Index

21 Veranstaltungswesen

Text

Paragraph 4,
Wettbedingungen und Wettscheine

  1. Absatz einsDer Betrieb des Wettunternehmens hat gemäß den im Bewilligungsverfahren vorgelegten Wettbedingungen und Wettscheinen zu erfolgen.
  2. Absatz 2Die Wettbedingungen sind mit einem Bewilligungsvermerk zu versehen und an gut sichtbarer Stelle in den Wettannahmestellen auszuhängen. Eine Kopie der Wettbedingungen ist dem Wettkunden auf Verlangen auszuhändigen.
  3. Absatz 3Die Wettbedingungen haben jedenfalls zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten und die Gewinnerstattung,
    2. Ziffer 2
      die Ge- bzw. Verbote gemäß Paragraph 7, Absatz eins und Paragraph 9,,
    3. Ziffer 3
      Informationen über die Gefahren der Teilnahme an Wetten für das Entstehen von Wettsucht einschließlich ihrer negativen Auswirkungen sowie über die Möglichkeit von Beratungs- und Abklärungsgesprächen in einer dafür geeigneten Einrichtung, und
    4. Ziffer 4
      den Hinweis auf die Möglichkeit einer Selbstsperre und einer Fremdsperre.
  4. Absatz 4Die Wettscheine müssen den Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Bewilligung gemäß Paragraph 3, sowie die Bewilligungsdaten, Tag und Zeit des Wettabschlusses, die Wettscheinnummer, den Wettgegenstand, den Einsatz und den möglichen Gewinn (Wettquote) und bei eingerichtetem Wettkonto auch den persönlichen Code sowie einen Hinweis auf die Wettbedingungen enthalten.
  5. Absatz 5Änderungen der Wettbedingungen und Wettscheine sind der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen. Die dem Absatz 3, entsprechenden Wettbedingungen sind von der Landesregierung mit einem Bewilligungsvermerk zu versehen.

Im RIS seit

09.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2019

Gesetzesnummer

20000830

Dokumentnummer

LOO40016714

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2015/72/P4/LOO40016714