§ 2Paragraph 2,
Voraussetzungen
Bei der Anzeige gemäß § 1 hat die bzw. der eigenberechtigte Anzeigende folgende Dokumente beizulegen:Bei der Anzeige gemäß Paragraph eins, hat die bzw. der eigenberechtigte Anzeigende folgende Dokumente beizulegen:
den Nachweis ihrer bzw. seiner fachlichen Eignung;
den Nachweis ihrer bzw. seiner Vertrauenswürdigkeit;
die Mitteilung eines geeigneten Standorts oder der geeigneten Räumlichkeiten, in denen der Unterricht erteilt werden soll.