Verwendete Materialien: Im Veranstaltungsbereich dürfen nur Materialien (Dekorationen, Vorhänge, Wand- und Deckenbespannungen; Kojen, Fußbodenbeläge und dgl.) verwendet werden, welche zumindest der Klasse B 1 (schwer brennbar) und der Klasse Q 1 (schwach qualmend) gemäß der ÖNORM B 3800 oder gleichwertigen Normen entsprechen. Sie dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zu gefahrenbringenden Wärmequellen wie Heizstrahlern, Scheinwerfern, Kochstellen angebracht werden. Die entsprechenden Prüfberichte einer autorisierten Prüfanstalt sind für Überprüfungen in der Veranstaltungsstätte bereitzuhalten.