(5)Absatz 5Nach Ablauf einer gemäß Abs. 4 gestellten Frist ist die Anerkennung zu widerrufen, wenn eine Voraussetzung für die Anerkennung weggefallen ist, und der Betrieb eines Heimes eines Trägers sozialer Hilfe einzustellen, wenn das Heim die Voraussetzungen gemäß § 63 Abs. 3 bis 7 nicht mehr erfüllt.Nach Ablauf einer gemäß Absatz 4, gestellten Frist ist die Anerkennung zu widerrufen, wenn eine Voraussetzung für die Anerkennung weggefallen ist, und der Betrieb eines Heimes eines Trägers sozialer Hilfe einzustellen, wenn das Heim die Voraussetzungen gemäß Paragraph 63, Absatz 3 bis 7 nicht mehr erfüllt.