Landesrecht konsolidiert Oberösterreich: Verordnung über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens § 1, Fassung vom 16.06.2019

Verordnung über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens § 1

Kurztitel

Verordnung über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 127/1997

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

94 Feuerpolizei

Text

Paragraph eins,

Ausstattung

Das Feuerwehrkorpsabzeichen ist ein goldumrandetes Wappen, das die Farben Rot-Weiß-Rot heraldisch von links unten nach rechts oben in einem Winkel von 45 Grad trägt sowie in der Mitte ein goldenes Zahnrad und darüber eine goldene Flamme enthält. Eine bildliche Darstellung ist in der Anlage ersichtlich.

Gesetzesnummer

10000570

Dokumentnummer

LOO12008419

Alte Dokumentnummer

N6199715016V