(2)Absatz 2,Gesetzliche Vorschriften, die neben den im Abs. 1 genannten Organen andere Organe der Gemeinde vorsehen, werden hiedurch nicht berührt.Gesetzliche Vorschriften, die neben den im Absatz eins, genannten Organen andere Organe der Gemeinde vorsehen, werden hiedurch nicht berührt.