Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 § 2, Fassung vom 15.03.2026

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 § 2

Kurztitel

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 14/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2023

Außerkrafttretensdatum

Index

40 Bundespolizei

Text

2. Abschnitt
Allgemeine Sachkunde

Paragraph 2

Inhalte der allgemeinen Sachkunde

  1. Absatz eins,Die einstündige Information durch eine Tierärztin oder durch einen Tierarzt hat zu beinhalten:
    1. Ziffer eins
      Gesundheit von Hunden inklusive richtiger Haltung und Pflege: Impfungen; Ernährung und Pflege; Mindestanforderungen an die Haltung und Haltungsbestimmungen für Hunde; Tierschutz allgemein
    2. Ziffer 2
      Auswirkung von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden: Erkrankungen und Verletzungen des Hundes; altersbedingte Entwicklungsphasen; das Verhalten der Halterin oder des Halters
  2. Absatz 2,Die zweistündige Information durch eine fachkundige Person hat zu beinhalten:
    1. Ziffer eins
      Hund als soziales Lebewesen und Mensch-Hund-Beziehung: was benötigt mein Hund um sozial verträglich zu sein; wie verhalte ich mich richtig gegenüber dem Hund; wie lernen Kinder sich richtig zu verhalten
    2. Ziffer 2
      Wesen und Verhalten von Hunden inklusive dem Lernverhalten von Hunden: Ausdrucksverhalten; Spiel und Bewegungsbedürfnis
    3. Ziffer 3
      Sprache des Hundes: Ausbildung des Hundes; Fehlervermeidung bei der Erziehung von Hunden
    4. Ziffer 4
      Stress bei Hunden und Maßnahmen zur Stressvermeidung: Erkennen einer Stresssituation; Ruhebedürfnis des Hundes
    5. Ziffer 5
      Angst- und Aggressionsverhalten sowie Aggressionsvermeidung: Übungen mit dem Hund, die helfen um den Hund aus einem Angst- bzw. Aggressionszustand herauszuholen
    6. Ziffer 6
      Gehorsam: wie lernt der Hund Lernen; Verstärken von Erfolgen
  3. Absatz 3,Die Informationen gemäß Absatz eins und 2 können in getrennten oder in gemeinsamen Kursen vermittelt werden.

Im RIS seit

16.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

20001372

Dokumentnummer

LNO40067182

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/2023/14/P2/LNO40067182