Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
(NÖ AWG 1992)
Index
82 Baurecht
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 12
Getrennte Erfassung von Müll im Pflichtbereich
(1) Wird eine getrennte Erfassung von Müll durchgeführt, sind dementsprechende Müllbehälter vorzusehen. Der getrennte Müll ist in den bereitgestellten Müllbehältern bestimmungsgemäß zu erfassen.
(2) § 11 findet sinngemäß Anwendung.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2015
Gesetzesnummer
20000752
Dokumentnummer
LNO40007014