Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
28.07.2022
Abkürzung
(NÖ AWG 1992)
Index
82 Baurecht
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 7Paragraph 7,
Förderung der Abfallvermeidung und -verwertung
(1)Absatz einsNach Maßgabe der im Voranschlag des Landes vorgesehenen Mittel hat das Land Anreize in Form von Förderungen zur Umsetzung der in diesem Gesetz vorgegebenen Ziele und Grundsätze anzubieten.
(2)Absatz 2Das Land kann Investitionen fördern, die eine Abfallvermeidung und -verwertung bewirken.
(3)Absatz 3Auf Förderungen nach den Abs. 1 und 2 besteht kein Rechtsanspruch.Auf Förderungen nach den Absatz eins und 2 besteht kein Rechtsanspruch.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2022
Gesetzesnummer
20000752
Dokumentnummer
LNO40007009