Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
(NÖ AWG 1992)
Index
82 Baurecht
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
Text
§ 12Paragraph 12,
Getrennte Erfassung von Müll im Pflichtbereich
(1)Absatz einsWird eine getrennte Erfassung von Müll durchgeführt, sind dementsprechende Müllbehälter vorzusehen. Der getrennte Müll ist in den bereitgestellten Müllbehältern bestimmungsgemäß zu erfassen.
(2)Absatz 2§ 11 findet sinngemäß Anwendung.Paragraph 11, findet sinngemäß Anwendung.
Im RIS seit
02.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2015
Gesetzesnummer
20000752
Dokumentnummer
LNO40007014