Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 2, Fassung vom 12.11.2025

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 2

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 57/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

12.06.2025

Außerkrafttretensdatum

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Text

Paragraph 2,

Musikschule Lilienfeld – Hainfeld – im Gemeindeverband Traisen-Gölsental

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Lilienfeld, Hohenberg, Kleinzell, St. Aegyd am Neuwalde und Türnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1987 wirksam.
  2. Absatz 2Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde sowie der Beitritt der Gemeinden Annaberg und Eschenau und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 31. Mai 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 11, Absatz 2 und 5, Paragraph 12, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt der Gemeinde Annaberg wurde mit 1. Jänner 1991 wirksam. Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde, der Beitritt der Gemeinde Eschenau und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  3. Absatz 3Der Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. Dezember 2024 und am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Annaberg, Eschenau, Kleinzell, Lilienfeld und Türnitz treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Kaumberg, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen hinzu.

Im RIS seit

11.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2025

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40080786

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P2/LNO40080786