(3)Absatz 3Der Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. Dezember 2024 und am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Annaberg, Eschenau, Kleinzell, Lilienfeld und Türnitz treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Kaumberg, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen hinzu.Der Übergang des Gemeindesverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Hainfeld“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld“ sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 2. Dezember 2024 und am 4. Dezember 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 2, 3, 5, 6, 7, 10, 11, 12, 13, 14 und 15) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Annaberg, Eschenau, Kleinzell, Lilienfeld und Türnitz treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Hainfeld, Kaumberg, Ramsau und Rohrbach an der Gölsen hinzu.