Landesrecht konsolidiert Niederösterreich: 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 2, Fassung vom 17.12.2018

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

Kundmachungsorgan

LGBl. 1600/2-57

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Außerkrafttretensdatum

11.06.2025

Index

16 Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände

Beachte

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.

Text

Paragraph 2,

Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld

  1. Absatz einsDie von den Gemeinden Lilienfeld, Hohenberg, Kleinzell, St. Aegyd am Neuwalde und Türnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Lilienfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1987 wirksam.
  2. Absatz 2Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde sowie der Beitritt der Gemeinden Annaberg und Eschenau und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 31. Mai 2002 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 5, Absatz 4,, Paragraph 11, Absatz 2 und 5, Paragraph 12, Absatz eins,) werden genehmigt. Der Beitritt der Gemeinde Annaberg wurde mit 1. Jänner 1991 wirksam. Das Ausscheiden der Gemeinde St. Aegyd am Neuwalde, der Beitritt der Gemeinde Eschenau und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.

Im RIS seit

04.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2025

Gesetzesnummer

20000670

Dokumentnummer

LNO40006267

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/1600/2/P2/LNO40006267