entgegen § 19 keinen Vertreter, entgegen § 20 Abs. 2 keinen Stellvertreter, entgegen § 20 Abs. 4 keinen Geschäftsführer bestellt oderentgegen Paragraph 19, keinen Vertreter, entgegen Paragraph 20, Absatz 2, keinen Stellvertreter, entgegen Paragraph 20, Absatz 4, keinen Geschäftsführer bestellt oder