Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
NÖ Bienenzuchtgesetz
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
63 Tierzucht
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Text
§ 3
Bienenstände, Kennzeichnung
An Bienenständen außerhalb von eingefriedeten Grundstücken müssen deutlich lesbar und dauerhaft der Name, die Wohnadresse und allfällige Telefonnummer bzw. die sonstige Erreichbarkeit des Imkers oder der Imkerin angebracht sein.
Im RIS seit
05.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015
Gesetzesnummer
20000612
Dokumentnummer
LNO40004724