Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
NÖ Landwirtschaftskammergesetz
§/Artikel/Anlage
§ 31
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
Index
60 Organisation der Landwirtschaft
Beachte
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
Text
§ 31Paragraph 31,
Beitrag des Landes
(1)Absatz einsDas Land hat die durch die Kammer zu besorgenden Aufgaben (§ 5 Abs. 1) durch einen Beitrag nach Maßgabe des Abs. 2 zu fördern.Das Land hat die durch die Kammer zu besorgenden Aufgaben (Paragraph 5, Absatz eins,) durch einen Beitrag nach Maßgabe des Absatz 2, zu fördern.
(2)Absatz 2Die Höhe des Beitrages ist dem Bedarf entsprechend im Einvernehmen mit der Landesregierung festzusetzen.
Im RIS seit
05.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2015
Gesetzesnummer
20000558
Dokumentnummer
LNO40003837