Landesrecht konsolidiert Kärnten: Kärntner Chancengleichheitsgesetz § 5a, Fassung vom 19.02.2026

Kärntner Chancengleichheitsgesetz § 5a

Kurztitel

Kärntner Chancengleichheitsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 8/2010 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2024

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 5a

Inkrafttretensdatum

29.11.2024

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

K-ChG

Index

45 Sozialrecht

Text

Paragraph 5 a, <, b, r, /, >, S, a, c, h, l, i, c, h, e, Voraussetzungen

  1. Absatz einsLeistungen nach diesem Gesetz sind subsidiär und nur dann und soweit an Menschen mit Behinderung zu gewähren, als sie nicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften – ausgenommen dem Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz oder dem Kärntner Sozialhilfegesetz 2021 oder vergleichbaren landesgesetzlichen Rechtsvorschriften – Leistungen erhalten oder den Erhalt von Leistungen geltend machen können, die mit Leistungen nach diesem Gesetz vergleichbar sind; hierbei ist es unerheblich, ob dem Menschen mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Leistung zusteht.
  2. Absatz 2Leistungen der Chancengleichheit sind subsidiär und nur insoweit zu gewähren, als
    1. Litera a
      der Bedarf nicht oder nicht ausreichend durch eigene Mittel des Menschen mit Behinderung oder durch ihm zustehende und einbringliche Leistungen Dritter (Paragraph 6,) abgedeckt werden kann,
    2. Litera b
      Ansprüche gegen Dritte nach Maßgabe dieses Gesetzes verfolgt werden und
    3. Litera c
      gegebenenfalls der notwendige Einsatz der Arbeitskraft gemäß Paragraph 6, Absatz 7, erbracht wird.
  3. Absatz 3Die Landesregierung kann durch Verordnung pauschaliert festlegen, in welchem Ausmaß bei stationären Leistungen nach Paragraph 13,, differenziert nach der Art der stationären Leistung, der Bedarf des Menschen mit Behinderung durch in der stationären Einrichtung erbrachte Leistungen gedeckt ist.

Im RIS seit

19.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2024

Gesetzesnummer

20000218

Dokumentnummer

LKT40019855

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/KA/2010/8/P5a/LKT40019855