Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Klagenfurter Stadtrecht 1998 - K-KStR 1998
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 70/1998
§/Artikel/Anlage
§ 80
Inkrafttretensdatum
28.10.1998
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
K-KStR 1998
Index
11 Organisation der Gemeindeverwaltung
Text
§ 80Paragraph 80,
Geschäftseinteilung des Magistrates
(1)Absatz einsDer Bürgermeister hat die Gliederung und die Geschäftseinteilung des Magistrates festzusetzen. Hiebei sind die Geschäfte des eigenen und des übertragenen Wirkungsbereiches der Stadt nach ihrem Gegenstand und nach ihrem sachlichen Zusammenhang auf die Verwaltungsstellen aufzuteilen.
(2)Absatz 2Die Geschäftseinteilung des Magistrates bedarf der Zustimmung des Stadtsenates, soweit hiebei die Geschäfte des eigenen Wirkungsbereiches in Betracht kommen.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2023
Gesetzesnummer
10000279
Dokumentnummer
LKT12005263
Alte Dokumentnummer
N4199815653Q