Landesrecht konsolidiert Kärnten: Kärntner Bauordnung 1996 - K-BO 1996 § 1, Fassung vom 30.06.2013

Kärntner Bauordnung 1996 - K-BO 1996 § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kärntner Bauordnung 1996 - K-BO 1996

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 62/1996 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 46/2013

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2012

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013

Abkürzung

K-BO 1996

Index

95 Bauwesen

Text

1. Abschnitt
Wirkungsbereich

Paragraph eins,

Vollziehung

  1. Absatz einsDie Vollziehung dieses Gesetzes fällt - unbeschadet des Verordnungsrechtes der Behörden außerhalb der Gemeinde - in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
  2. Absatz 2Von der Regelung des Absatz eins, sind ausgenommen:
    1. Litera a
      die Bestimmungen des 12. Abschnittes;
    2. Litera b
      Akte der Vollziehung betreffend bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen, soweit es sich nicht um die Bestimmung der Baulinie oder des Niveaus handelt (Artikel 15, Absatz 5, B-VG);
    3. Litera c
      Akte der Vollziehung betreffend Vorhaben, die Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit außerhalb des Gemeindegebietes zu gefährden geeignet sind; dies ist jedenfalls gegeben, wenn das Vorhaben die Sicherheit oder Gesundheit gefährdende Immissionen außerhalb des Gemeindegebietes bewirkt;
    4. Litera d
      Akte der Vollziehung betreffend Vorhaben, die sich auf das Gebiet zweier oder mehrerer Gemeinden erstrecken oder bei welchen bei der Durchführung des Ermittlungsverfahrens benachbarte Grundflächen einzubeziehen sind, die in einer oder mehreren anderen Gemeinden gelegen sind.
  3. Absatz 3Umfasst ein Vorhaben sowohl Gebäude als auch sonstige bauliche Anlagen, so erstrecken sich die Ausnahmen des Absatz 2, auf alle eine funktionale Einheit bildenden baulichen Anlagen des Vorhabens.
  4. Absatz 4Die Vollziehung der Bestimmungen des Abschnittes 9 fällt in jedem Fall in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

Im RIS seit

12.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2013

Gesetzesnummer

10000201

Dokumentnummer

LKT40007742

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/KA/1996/62/P1/LKT40007742