die Förderungsmittel sind so einzusetzen, daß die in § 1 Abs. 1 umschriebenen Ziele möglichst nachhaltig erreicht werden;die Förderungsmittel sind so einzusetzen, daß die in Paragraph eins, Absatz eins, umschriebenen Ziele möglichst nachhaltig erreicht werden;