Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kärntner Campingplatzgesetz - K-CPG
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 143/1970
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
30.12.1970
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
K-CPG
Index
83 Fremdenverkehr (Fremdenverkehrsabgaben)
Text
2. Abschnitt
Bewilligung zur Errichtung
§ 6
AnsuchenParagraph 6 <, b, r, /, >, A, n, s, u, c, h, e, n,
Der Bewerber hat dem Ansuchen um Bewilligung zur Errichtung einen Lageplan im Maßstab 1:500, aus dem die Grenzen des Campingplatzes und die Lage der erforderlichen Einrichtungen ersichtlich sein müssen, in zweifacher Ausfertigung sowie den Nachweis seines Eigentumsrechtes an dem als Campingplatz in Aussicht genommenen Grundstück anzuschließen. Ist der Bewerber nicht selbst Eigentümer, ist die Zustimmung des Eigentümers nachzuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020
Gesetzesnummer
10000040
Dokumentnummer
LKT12000215
Alte Dokumentnummer
N4197012216Q