(1)Absatz einsDas Land Burgenland richtet den Burgenländischen Ökoenergiefonds als Fonds nach dem Burgenländischen Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 37/1995, ein, welcher zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz im Burgenland dient.Das Land Burgenland richtet den Burgenländischen Ökoenergiefonds als Fonds nach dem Burgenländischen Stiftungs- und Fondsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 1995,, ein, welcher zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, zur Förderung von neuen Technologien zur Ökostromerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz im Burgenland dient.