Landesrecht konsolidiert Burgenland: Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz § 0, tagesaktuelle Fassung

Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz § 0

Kurztitel

Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 84/2005 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2020

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2022

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

Bgld. ADG

Index

9290 Antidiskriminierung

Titel

Gesetz vom 8. Juli 2005 über das Verbot der Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz - Bgld. ADG)

StF: LGBl. Nr. 84/2005 (XVIII. Gp. RV 1150 AB 1164)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

INHALTSVERZEICHNIS

1. Hauptstück

Allgemeines

§ 1

Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich

§ 2

Landeslehrerinnen und Landeslehrer

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst

1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis

§ 5

Diskriminierung

§ 6

Ausnahmebestimmungen

§ 7

Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 8

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9

Belästigung

§ 10

Besondere Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

2. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 11

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 12

Festsetzung des Entgelts

§ 13

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 14

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 15

Beruflicher Aufstieg vertraglicher Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 16

Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

§ 17

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18

Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 19

Belästigung

§ 19a

Mehrfachdiskriminierung

§ 19b

Erlittene persönliche Beeinträchtigung

§ 20

Fristen; Verfahren; Klagsberechtigung

§ 21

Beweislast

§ 22

Benachteiligungsverbot

3. Hauptstück
Gleichbehandlung in sonstigen Bereichen

§ 23

Geltungsbereich; Gleichbehandlungsgebot

§ 24

Diskriminierung

§ 25

Belästigung

§ 26

Ausnahmebestimmungen

§ 27

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 28

Beweislast

§ 29

Benachteiligungsverbot

4. Hauptstück
Mit der Antidiskriminierung befasste Personen
und Institutionen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 29a

Einteilung

2. Abschnitt
Antidiskriminierungskommission

§ 29b

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 29c

Bestellung der Mitglieder

§ 29d

Rechtsstellung der Mitglieder

§ 29e

Verschwiegenheitspflicht und Informationsaustausch

§ 29f

Ruhen und Enden der Funktion

§ 29g

Aufgaben der Antidiskriminierungskommission

§ 29h

Gutachten der Antidiskriminierungskommission

§ 29i

Geschäftsführung der Antidiskriminierungskommission

§ 29j

Verfahren vor der Antidiskriminierungskommission

3. Abschnitt
Die oder der Antidiskriminierungsbeauftragte

§ 30

Aufgaben

§ 30a

Schlichtungsverfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

§ 31

Bestellung, Enden der Funktion und Rechtsstellung

4a. Hauptstück
Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

§ 31a

Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

§ 31b

Überwachung, Beschwerden

5. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 32

Beteiligung am Verfahren

§ 32a

Sozialer Dialog

§ 33

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 34

Strafbestimmung

§ 35

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 35a

Übergangsbestimmungen

§ 36

Inkrafttreten

§ 37

Umsetzungshinweise

Im RIS seit

08.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2024

Gesetzesnummer

20000359

Dokumentnummer

LBG40022896

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/BU/2005/84/P0/LBG40022896