§ 4Paragraph 4,
Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die im Stadtgebiet ihren Wohnsitz haben. Gemeindemitglieder sind ferner diejenigen Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union, die nach den Bestimmungen des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes, LGBl. Nr. 5/1996, in der jeweils geltenden Fassung, in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sind.Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die im Stadtgebiet ihren Wohnsitz haben. Gemeindemitglieder sind ferner diejenigen Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union, die nach den Bestimmungen des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 5 aus 1996,, in der jeweils geltenden Fassung, in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sind.