in der Gemeinde gemäß § 17 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der jeweils geltenden Fassung, ihren Wohnsitz haben. Ebenso sind Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in die Gemeinde-Wählerevidenz der Gemeinde einzutragen, in der sie einen Wohnsitz gemäß § 17 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der jeweils geltenden Fassung, aufweisen. Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die einen Wohnsitz gemäß § 17 Abs. 2 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der jeweils geltenden Fassung, besitzen, sind nur auf Antrag in die betreffende Gemeinde-Wählerevidenz einzutragen. Im Antrag, dem die zu seiner Begründung notwendigen Belege anzuschließen sind, sind der Familien- und Vorname, der akademische Grad, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Wohnadresse sowie die letzte Wohnadresse im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben.in der Gemeinde gemäß Paragraph 17, der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung, ihren Wohnsitz haben. Ebenso sind Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union in die Gemeinde-Wählerevidenz der Gemeinde einzutragen, in der sie einen Wohnsitz gemäß Paragraph 17, Absatz eins, der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung, aufweisen. Angehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die einen Wohnsitz gemäß Paragraph 17, Absatz 2, der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung, besitzen, sind nur auf Antrag in die betreffende Gemeinde-Wählerevidenz einzutragen. Im Antrag, dem die zu seiner Begründung notwendigen Belege anzuschließen sind, sind der Familien- und Vorname, der akademische Grad, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Wohnadresse sowie die letzte Wohnadresse im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben.