Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Änderung der Landesgrenze zwischen Burgenland und Steiermark
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 35/1974
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.11.1974
Außerkrafttretensdatum
Index
0111 LGrenze
Text
Artikel II
(1)Absatz einsDie dem Land Burgenland auf Grund des Art. I zufallenden Gebietsteile sind entsprechend ihrem örtlichen Naheverhältnis den angrenzenden Gemeinden durch Verordnung der Landesregierung zuzuweisen.Die dem Land Burgenland auf Grund des Art. römisch eins zufallenden Gebietsteile sind entsprechend ihrem örtlichen Naheverhältnis den angrenzenden Gemeinden durch Verordnung der Landesregierung zuzuweisen.
(2)Absatz 2Die Verordnung nach Abs. 1 hat im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung gem. Art. I. in Wirksamkeit zu treten und darf zu diesem Zweck rückwirkend in Kraft gesetzt werden.Die Verordnung nach Absatz eins, hat im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Grenzänderung gem. Art. römisch eins. in Wirksamkeit zu treten und darf zu diesem Zweck rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2011
Gesetzesnummer
10000106
Dokumentnummer
LBG12001811
Alte Dokumentnummer
N2197416346H