Bundesrecht konsolidiert: Arbeitsstättenverordnung § 8, tagesaktuelle Fassung

Arbeitsstättenverordnung § 8

Kurztitel

Arbeitsstättenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 368/1998

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

01.01.1999

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

AStV

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

Paragraph 8,
  1. Absatz einsEs ist dafür zu sorgen, daß Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer
    1. Ziffer eins
      für die sich durch die Nutzungsart des Raumes ergebende Beanspruchung ausreichend stabil und widerstandsfähig sind,
    2. Ziffer 2
      so beschaffen oder mit geeigneten Einrichtungen ausgestattet sind, daß direkte Sonneneinstrahlung auf Arbeitnehmer/innen oder störende Hitze oder Kälte vermieden wird und diese Einrichtungen leicht und gefahrlos zu betätigen sind, und
    3. Ziffer 3
      erforderlichenfalls mit Vorrichtungen versehen sind, die es ermöglichen, sie gefahrlos zu reinigen.
  2. Absatz 2Es ist dafür zu sorgen, daß öffenbare Fenster und Lichtkuppeln
    1. Ziffer eins
      weder beim Öffnen, Schließen oder Verstellen noch in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Arbeitnehmer/innen darstellen und
    2. Ziffer 2
      mit Öffnungsmechanismen ausgestattet sind, die leicht und von einem festen Standplatz aus zu betätigen und so gestaltet sind, daß sie keine Verletzungsgefahr für die Arbeitnehmer/innen darstellen.
  3. Absatz 3Lichtkuppeln und Glasdächer sind
    1. Ziffer eins
      so zu gestalten, daß sie im Brandfall nicht tropfen und keine toxischen Gase in einem die Arbeitnehmer/innen gefährdenden Ausmaß freisetzen und
    2. Ziffer 2
      durch geeignete Maßnahmen zu sichern, wenn vorhersehbar ist, daß sie durch herabfallende Gegenstände durchschlagen werden könnten.
  4. Absatz 4Paragraph 47, ist anzuwenden auf dem Absatz 3, Ziffer eins, nicht entsprechende Lichtkuppeln und Glasdächer mit Stichtag 31. Dezember 1998.

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020

Gesetzesnummer

10009098

Dokumentnummer

NOR12115130

Alte Dokumentnummer

N6199813036U