Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mutterschutzgesetz 1979
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 8a
Inkrafttretensdatum
01.07.1995
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
MSchG
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Ruhemöglichkeit
§ 8a.Paragraph 8 a,
Werdenden und stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
Hinweis
Zu dieser Bestimmung gibt es folgende Artikel:
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2015
Gesetzesnummer
10008464
Dokumentnummer
NOR12110930
Alte Dokumentnummer
N6199551708J