(7)Absatz 7,Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen, mit denen eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden ist, ist den Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine altersgerechte Nutzung der Geräte im Sinne des Abs. 6 zu ermöglichen.Bei mehrtägigen Schulveranstaltungen, mit denen eine Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden ist, ist den Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine altersgerechte Nutzung der Geräte im Sinne des Absatz 6, zu ermöglichen.