Vereinfachte Gründung
§ 4.Paragraph 4,
Eine FlexKapG kann gemäß § 9a GmbHG vereinfacht gegründet werden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 9a Abs. 4, 5 und 7 GmbHG zu berücksichtigen. Eine FlexKapG kann gemäß Paragraph 9 a, GmbHG vereinfacht gegründet werden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß Paragraph 9 a, Absatz 4,, 5 und 7 GmbHG zu berücksichtigen.