(2)Absatz 2,Diese Schwellenwerte sind gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2495 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe, ABl. Nr. L 2023/2495 vom 16.11.2023, und der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2496 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe, ABl. Nr. L 2023/2496 vom 16.11.2023, ab 1. Jänner 2024 anzuwenden.