Bundesrecht konsolidiert: 3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien) Art. 2, Fassung vom 31.12.2030

3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien) Art. 2

Kurztitel

3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 158/2022

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

29.09.2022

Außerkrafttretensdatum

31.12.2030

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Text

Artikel 2

Finanzierung

  1. Absatz eins,Die Vereinbarungsparteien gehen von förderbaren Kosten für die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Hochwasserschutzvorhaben im Bereich der österreichischen Donau in der Höhe von € 222.060.000 aus, die wie folgt zu bedecken sind:

– Bund 50 vH;

– betroffenes Land 30 vH;

– Antrag stellender Interessent 20 vH.

  1. Absatz 2,Es wird festgehalten, dass die Summe von € 222.060.000 auf Berechnungen (Preisbasis 2019 inklusive Vorausvalorisierung) der jeweils zuständigen Länder basiert.
  2. Absatz 3,Es wird weiters festgehalten, dass der Bund Kostenerhöhungen, die zu einer Erhöhung des Bundesanteils von € 111.030.000 führen, nicht mittragen wird. Kostenerhöhungen bei einzelnen Vorhaben sind innerhalb der vom Bund zur Verfügung gestellten Ländersumme (Anlage 1) zu bedecken oder vom jeweiligen Land und/oder Interessenten zu tragen.

Im RIS seit

28.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025

Gesetzesnummer

20012051

Dokumentnummer

NOR40247825

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2022/158/A2/NOR40247825