Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
3. Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
29.09.2022
Außerkrafttretensdatum
31.12.2030
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel 2
Finanzierung
(1)Absatz eins,Die Vereinbarungsparteien gehen von förderbaren Kosten für die Durchführung der in der Anlage 1 dargestellten Hochwasserschutzvorhaben im Bereich der österreichischen Donau in der Höhe von € 222.060.000 aus, die wie folgt zu bedecken sind:
– Bund 50 vH;
– betroffenes Land 30 vH;
– Antrag stellender Interessent 20 vH.
(2)Absatz 2,Es wird festgehalten, dass die Summe von € 222.060.000 auf Berechnungen (Preisbasis 2019 inklusive Vorausvalorisierung) der jeweils zuständigen Länder basiert.
(3)Absatz 3,Es wird weiters festgehalten, dass der Bund Kostenerhöhungen, die zu einer Erhöhung des Bundesanteils von € 111.030.000 führen, nicht mittragen wird. Kostenerhöhungen bei einzelnen Vorhaben sind innerhalb der vom Bund zur Verfügung gestellten Ländersumme (Anlage 1) zu bedecken oder vom jeweiligen Land und/oder Interessenten zu tragen.
Im RIS seit
28.10.2022
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025
Gesetzesnummer
20012051
Dokumentnummer
NOR40247825