(4)Absatz 4Dieser Abschnitt ist nicht auf in Waren enthaltene oder mit Waren verbundene digitale Leistungen anzuwenden, soweit diese in den Anwendungsbereich des 2. Abschnitts fallen (§ 9 Abs. 2).Dieser Abschnitt ist nicht auf in Waren enthaltene oder mit Waren verbundene digitale Leistungen anzuwenden, soweit diese in den Anwendungsbereich des 2. Abschnitts fallen (Paragraph 9, Absatz 2,).