Bundesrecht konsolidiert: COVID-19-Einreiseverordnung 2021 § 7, Fassung vom 29.11.2021

COVID-19-Einreiseverordnung 2021 § 7

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

COVID-19-Einreiseverordnung 2021

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 276/2021 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 393/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 7

Inkrafttretensdatum

15.09.2021

Außerkrafttretensdatum

19.12.2021

Abkürzung

COVID-19-EinreiseV 2021

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten

Paragraph 7,
  1. Absatz einsSonstige Staaten und Gebiete sind solche, die nicht in Anlage 1 oder Anlage 2 genannt sind.
  2. Absatz 2Personen, die aus einem sonstigen Staat oder Gebiet einreisen oder sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem solchen aufgehalten haben, haben einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr mitzuführen, eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.
  3. Absatz 3Die Quarantäne- und die Registrierungspflicht gemäß Absatz 2, gelten nicht für die Einreise
    1. Ziffer eins
      im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs
      1. Litera a
        zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder
      2. Litera b
        zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,
    2. Ziffer 2
      von Personen, die einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder jeweils ein ärztliches Zeugnis darüber mitführen,
    3. Ziffer 3
      von Minderjährigen zwischen dem vollendeten zwölften und dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in Begleitung von Personen gemäß Ziffer 2, einreisen, und
    4. Ziffer 4
      von Personen gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4 und Ziffer 12 bis 16.

Anmerkung

Fassung aufgehoben durch BGBl. II Nr. 562/2021

Schlagworte

Quarantänepflicht, Schulbetrieb

Im RIS seit

14.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2021

Gesetzesnummer

20011574

Dokumentnummer

NOR40237950